Die nachfolgenden Forderungen wurden vom LVL-Hamburg umd der Elternkammer Hamburg gemeinsam erarbeitet.
Deshalb haben wir einen eigenen Entwurf erarbeitet, die „Hamburger Regelung für den Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen.“
Wesentliche Eckpfeiler dieses für Hamburg gestalteten Entwurfes sind:
Grundgesetz, SGB IX und SGB VIII bilden die wesentlichen Säulen für eine Einzelfallprüfung.
Der Entwurf teilt sich in
I. Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen sowie damit zusammenhängenden Schwierigkeiten beim Erwerb der Sprache/Schriftsprache
II. Regelung eines Nachteilsausgleichs für Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen sowie damit zusammenhängenden Schwierigkeiten beim Erwerb der Sprache/Schriftsprache
Die Trennung beider Regelungen schafft neue Möglichkeiten zur Kombination im Einzelfall.
Es geht in diesen Entwürfen einerseits um die Gleichstellung der verschiedenen bedürftigen Schülergruppen, nicht um ihre Ausgrenzung, und andererseits um die vorrangige Betrachtung des Einzelfalls.
Zielgruppen waren:
- Schüler und Schülerinnen mit besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens, der Wort- und Rechtschreibung und des Rechnens
- Schüler und Schülerinnen mit besonderen Schwierigkeiten in der Entwicklung der rezeptiven und expressiven Sprache
- Schüler und Schülerinnen mit Entwicklungsverzögerungen im Erwerb der gesprochenen deutschen Sprache
- Schüler und Schülerinnen mit Entwicklungsverzögerungen im Erwerb der geschriebenen deutschen Sprache
- Schüler und Schülerinnen mit einer festgestellten Behinderung des Erwerbs von Sprechen, Lesen, Schreiben und Rechnen und anderer Teilleistungstörungen (z.B. bei der Feststellung nach § 35a KJHG/SGB VIII; weitere ärztliche Feststellungen).
Dabei „reichen die von der KMK empfohlenen Maßnahmen der Differenzierung und individuellen Förderung bei Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben nur bis zum 10. Schuljahr nicht aus.“ (Elternkammer Hamburg, Entwurf S. 2).
Im Rahmen unserer Bemühungen haben wir Kontakt mit dem Senatsbeauftragten für die Gleichstellung (Belange behinderter Menschen in der Hansestadt) aufgenommen.